Neben den so genannten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung stehen Arbeitslosengeld II- und Sozial- hilfeempfängerInnen eine Reihe weiterer Leistungen zu, über die die Behörden jedoch leider nur sehr unzureichend informieren.
Der folgende Überblick soll diese Informationslücke schließen und dazu beitragen, dass die Betroffenen ihre Rechte auch in Anspruch nehmen können.
sollte immer möglichst frühzeitig - notfalls formlos - gestellt werden, weil die entsprechenden Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragsabgabe erfolgen. Der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Alg II / Sozialhilfe ist Voraussetzung ist für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der GEZ, für den Sozialtarif der Telekom, für ermäßigte Eintrittspreise sowie weitere Vergünstigungen.
Übrigens: Es darf – entgegen aller Behauptungen – jederzeit eine weitere Person zu den Terminen in der AFK mitgenommen werden!
Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben u.a. BezieherInnen von Sozialhilfe und Alg II. In der Regel wird ein Bescheid für die GEZ mit dem Bewilligungsbescheid verschickt.
Wichtig: da keine rückwirkende Befreiung erfolgt, den GEZ-Antrag bitte spätestens nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids über den Bezug von Alg II / Sozialhilfe stellen.

Wer sich bewerben möchte oder muss, kann bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten beantragen. Für jede nachgewiesene Bewerbung gilt ein Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu insgesamt 260,-€ jährlich). Das gilt auch für Alg II-BezieherInnen und Menschen, die (noch) keine Leistungen beziehen.
Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes können Leistungen für SchülerInnenbeförderung beantragt werden. Es wird allerdings ein monatlicher Eigenanteil verlangt. Die Höhe ist abhängig vom Preis der Fahrkarte.
für Alg II-, Sozialhilfe- und WohngeldempfängerInnen gibt es die Möglichkeit für Kinder bis 18 Jahre 10€ im Monat für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Musikunterricht, Spiel, Kultur und Ähnlichem zu beantragen.
Als "angemessener Bedarf" für mehrtägige Inlandsklassenfahrten gelten für Wohngeld-, Alg II - und SozialhilfeempfängerInnen bis zu 300€. Für Auslands- bzw. Abschlussfahrten werden bis zu 450€ anerkannt.
Für eintägige Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
Eine sehr wichtige Sonderregelung betrifft den Zahnersatz. Alg II- / SozialhilfeempfängerInnen bekommen die durchschnittlichen Kosten für den Zahnersatz vollständig erstattet. Hierzu müssen die Betroffenen ihren
Bewilligungsbescheid sowie den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes / der Zahnärztin bei der Krankenkasse vorlegen.
Im Kundenzentrum der KVG in der Mauerstraße können gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises ermäßigte Monatsfahrkarten gekauft werden. Die Berechtigung wird bei Vorlage des Bewilligungsbescheids über Alg II / der Grundsicherung an folgenden Orten ausgestellt:
Bahnhofsmission, Bhf Wilhelmshöhe
Mo. 9:00 - 11:00 Uhr
Diakonisches Werk, Hermannstrasse 6
Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Gemeindehaus Neue Brüderkirche, Weserstrasse 26
Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro Mattenberg, Kurze Erlen 2
Do. 9:00 - 11:00 Uhr
Diakonieticket
Bei den Krankenkassen gelten für Alg II- / SozialhilfeempfängerInnen zum Teil spezielle Zuzahlungsregeln. Im Normalfall müssen sich die Betroffenen mit bis zu 83,28 € jährlich an den Kosten für Praxisgebühren, Medikamente usw. beteiligen, chronisch Kranke zahlen nur die Hälfte. Hat man in einem Jahr höhere Zuzahlungen geleistet, so bekommt man den entsprechenden Betrag auf Antrag von der Krankenkasse erstattet. Die jährliche Belastungsgrenze in Höhe von 83,28 € gilt übrigen s nicht nur für Alleinstehende, sondern auch für familienversicherte Paare!
Besteht bei Mietstreitigkeiten und -problemen ein konkreter Beratungsbedarf, z.B. bei unstimmigen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen, dann übernimmt das Jobcenter bzw. das Sozialamt den Jahresbeitrag für den Mieterbund, so dass Alg II- / SozialhilfebezieherInnen sich dort kostenlos beraten lassen können.
Wichtig: die Kostenübernahme muss zunächst bei den Behörden beantragt werden. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf diese Leistung, doch wird in der Regel in Kassel so verfahren wie oben beschrieben.
Deutscher Mieterbund – Mieterbund Nordhessen e.V.
Königsplatz 59, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 866426-0
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi., Fr. 8:30 – 16:30 Uhr
Do. 8:30 – 18:30 Uhr
Sa. 10:30 - 13:00 Uhr
Mieterbund
In den Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagstisch können Erziehungsberechtigte und volljährige SchülerInnen bei 1€ Eigenanteil pro Essen einen Mittagsessensgutschein bekommen. Dies gilt für Alg II-, Sozialhilfe- und WohngeldempfängerInnen.
Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Alg II erhalten, können für ihre Kinder bei ihren SachbearbeiterInnen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten vorgegebenen Anbietern einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer Liste von AnbieterInnen getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Für Schulbedarf sind für Alg II-EmpfängerInnen (ohne Antrag) und Wohngeld- und SozialhilfeempfängerInnen (mit Antrag) 100€ vorgesehen. Zum 1. August werden 70€ ausgezahlt, zum 1. Februar 30€.
Alle von den GEZ-Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. In den Genuss dieser Vergünstigung kommt, wer sich mit dem GEZ-Bescheid zum
T-Punkt, Obere Königsstraße 10 neben dem Rathaus begibt und dort formlos einen entsprechenden Antrag stellt.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 € /
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Vorsicht: Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt! Bitte vor Antragsstellung genau prüfen, welche Variante die bessere ist!

Für Personen, die Leistungen vom Sozialamt oder dem Jobcenter der Stadt Kassel beziehen, können die Gebühren für Sperrmüll einmal im Jahr gegen Gutschein übernommen werden. Zuerst einen Gutschein bei der /dem SachbearbeiterIn des Jobcenter beantragen, dieser wird dann zugeschickt und kann bei den Stadtreinigern eingelöst werden.