Alle von den GEZ-Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. In den Genuss dieser Vergünstigung kommt, wer sich mit dem GEZ-Bescheid zum
T-Punkt, Obere Königsstraße 10 neben dem Rathaus begibt und dort formlos einen entsprechenden Antrag stellt.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 € /
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Vorsicht: Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt! Bitte vor Antragsstellung genau prüfen, welche Variante die bessere ist!

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