Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes können Leistungen für SchülerInnenbeförderung beantragt werden. Es wird allerdings ein monatlicher Eigenanteil verlangt. Die Höhe ist abhängig vom Preis der Fahrkarte.
Für Schulbedarf sind für Alg II-EmpfängerInnen (ohne Antrag) und Wohngeld- und SozialhilfeempfängerInnen (mit Antrag) 100€ vorgesehen. Zum 1. August werden 70€ ausgezahlt, zum 1. Februar 30€.
In den Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagstisch können Erziehungsberechtigte und volljährige SchülerInnen bei 1€ Eigenanteil pro Essen einen Mittagsessensgutschein bekommen. Dies gilt für Alg II-, Sozialhilfe- und WohngeldempfängerInnen.
Als "angemessener Bedarf" für mehrtägige Inlandsklassenfahrten gelten für Wohngeld-, Alg II - und SozialhilfeempfängerInnen bis zu 300€. Für Auslands- bzw. Abschlussfahrten werden bis zu 450€ anerkannt.
Für eintägige Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten übernommen.