Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf 50 % ermässigt, wenn Leistungen nach SGB XII oder Einkommen in vergleichbarer Höhe bezogen wird.
Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf 50 % ermässigt, wenn Leistungen nach SGB XII oder Einkommen in vergleichbarer Höhe bezogen wird.